Erstausstattungspauschale.
Auch bekannt unter:
TI-ErstattungTI-PauschaleKurz erklärt
Die Erstausstattungspauschale ist eine gesetzlich vorgesehene Einmalzahlung, mit der Pflegeeinrichtungen die Anschaffungskosten für die TI-Anbindung refinanzieren können. Sie deckt Kosten für Konnektor, Kartenterminal und Karten ab.
Die Erstausstattungspauschale ist eine gesetzlich geregelte Refinanzierungsmöglichkeit für die erstmalige Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 380 SGB V. Die Pauschale soll die einmaligen Investitionskosten abfedern, die Pflegeeinrichtungen für die TI-Anbindung aufbringen müssen.
Was wird erstattet?
Die Erstausstattungspauschale deckt typischerweise folgende Komponenten ab:
- TI-Konnektor oder TI-Gateway-Anbindung
- Kartenlesegerät (eHealth-Kartenterminal)
- SMC-B (Institutionskarte)
- Installation und Ersteinrichtung
Beantragung und Ablauf
Die Erstausstattungspauschale wird bei den zuständigen Kostenträgern beantragt. Für Pflegeeinrichtungen sind dies in der Regel die Pflegekassen bzw. deren Landesverbände. Die Pauschale wird pro IK-Nummer gewährt — Einrichtungen mit mehreren IK-Nummern können die Pauschale entsprechend mehrfach beantragen.
Die genauen Pauschalbeträge und Abrechnungsmodalitäten werden regelmäßig angepasst. Es empfiehlt sich, die aktuellen Beträge bei den zuständigen Kostenträgern oder den Rahmenvertragspartnern zu erfragen.
Abgrenzung zur Betriebskostenpauschale
Neben der einmaligen Erstausstattungspauschale gibt es eine laufende Betriebskostenpauschale, die wiederkehrende Kosten wie Wartung, Updates und KIM-Gebühren abdeckt. Beide Pauschalen sind unabhängig voneinander zu beantragen.