Neue Refinanzierungspauschalen für TI-Kosten.

Pflegeeinrichtungen können TI-Kosten über gesetzliche Pauschalen refinanzieren. Ein Überblick über die aktuellen Erstattungsmöglichkeiten und den Beantragungsprozess.
Die Kosten für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur müssen Pflegeeinrichtungen nicht vollständig selbst tragen. Der Gesetzgeber hat mit der Erstausstattungspauschale und laufenden Betriebskostenpauschalen gemäß § 380 SGB V Refinanzierungsmöglichkeiten geschaffen, die einen erheblichen Teil der Investitionen abdecken. Für Pflegedienste lohnt es sich, die aktuellen Erstattungsregelungen genau zu kennen.
Was sich ändert
Die Refinanzierung der TI-Kosten in der Pflege gliedert sich in zwei Bereiche (Stand: Februar 2026):
- Erstausstattungspauschale — einmalige Erstattung für die Anschaffung der TI-Grundausstattung (TI-Anbindung, SMC-B, Kartenlesegerät). Diese Pauschale wird pro IK-Nummer gewährt.
- Betriebskostenpauschale — laufende Erstattung für wiederkehrende Kosten wie KIM-Fachdienste, Kartenverlängerungen und Wartung der TI-Anbindung.
Die genauen Beträge werden in Verhandlungen zwischen den Pflegekassen und den Leistungserbringerverbänden festgelegt und können sich ändern. Aktuelle Beträge sind bei den zuständigen Pflegekassen oder Landesverbänden zu erfragen.
Was das für Pflegeeinrichtungen bedeutet
Die Refinanzierungspauschalen senken die finanzielle Hürde für die TI-Einführung erheblich. Allerdings decken sie nicht in jedem Fall die vollständigen Kosten — insbesondere bei größeren Einrichtungen mit mehreren Standorten oder mehreren IK-Nummern können Eigenanteile verbleiben. Eine sorgfältige Kostenplanung vor der Anschaffung ist daher empfehlenswert.
Wichtig: Die Pauschalen müssen in der Regel aktiv beantragt werden. Pflegeeinrichtungen sollten die Fristen für die Antragstellung im Blick behalten und die erforderlichen Nachweise (Rechnungen, Verträge, IK-Nummer) rechtzeitig zusammenstellen.
Nächste Schritte
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse oder dem zuständigen Landesverband nach den aktuellen Pauschalbeträgen und Antragsfristen.
- Sammeln Sie alle Rechnungen und Verträge im Zusammenhang mit Ihrer TI-Ausstattung für die Antragstellung.
- Prüfen Sie, ob Sie sowohl die Erstausstattungspauschale als auch die laufenden Betriebskostenpauschalen beantragt haben.
- Berücksichtigen Sie bei der Budgetplanung, dass nicht alle Kosten vollständig erstattet werden — kalkulieren Sie einen Eigenanteil ein.
Die Refinanzierungsmöglichkeiten machen die TI-Anbindung für die meisten Pflegeeinrichtungen finanziell tragbar. Entscheidend ist, die vorhandenen Erstattungen auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen und die Antragsverfahren fristgerecht abzuschließen.
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