ePA-Start: Was Pflegedienste jetzt wissen müssen.

Die elektronische Patientenakte wird für Pflegedienste relevant. Was sich durch den ePA-Start ändert, welche Vorbereitungen notwendig sind und wie der aktuelle Rollout-Status aussieht.
Die elektronische Patientenakte ist in Deutschland gestartet und wird schrittweise auf alle Versicherten ausgerollt. Für Pflegedienste bedeutet das: Die ePA wird zum festen Bestandteil der täglichen Dokumentation und Kommunikation. Wer noch nicht vorbereitet ist, sollte jetzt handeln — denn die technischen und organisatorischen Voraussetzungen lassen sich nicht über Nacht schaffen.
Was sich ändert
Die ePA wird nach dem Opt-out-Prinzip eingeführt: Alle gesetzlich Versicherten erhalten automatisch eine elektronische Patientenakte, sofern sie nicht aktiv widersprechen. Das bedeutet, dass Pflegeeinrichtungen perspektivisch bei einem Großteil ihrer Klienten Zugriff auf die ePA haben werden — und diesen Zugriff auch aktiv nutzen sollen.
Stand Februar 2026 befindet sich der Rollout in der stufenweisen Ausweitung. In der aktuellen Phase werden die technischen Grundlagen bei den Leistungserbringern geschaffen und erste Pilotregionen an das System angebunden. Pflegeeinrichtungen, die an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind, können bereits auf freigegebene ePA-Daten ihrer Klienten zugreifen.
Im Kern ändert sich Folgendes:
- Pflegeeinrichtungen erhalten Lesezugriff auf relevante Gesundheitsdaten wie Diagnosen, Medikationspläne und Arztbriefe
- Pflegeberichte und pflegerische Dokumentation können perspektivisch in die ePA eingestellt werden
- Die sektorenübergreifende Zusammenarbeit mit Arztpraxen und Krankenhäusern wird durch gemeinsame Datengrundlagen erleichtert
Was das für Pflegeeinrichtungen bedeutet
Um die ePA nutzen zu können, müssen Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur angebunden sein. Dazu gehören eine gültige SMC-B, eine funktionsfähige TI-Anbindung (Konnektor, TI-Gateway oder TIaaS) und eine TI-fähige Pflegesoftware, die die ePA-Schnittstellen unterstützt. Ohne diese Voraussetzungen ist kein Zugriff auf die ePA möglich.
Die Umstellung betrifft auch die Arbeitsabläufe: Pflegekräfte müssen lernen, mit der ePA umzugehen, relevante Informationen zu finden und eigene Einträge korrekt zu erstellen. Datenschutzrechtlich ist zu beachten, dass Versicherte den Zugriff einzelner Einrichtungen einschränken oder ganz widerrufen können.
Nächste Schritte
Pflegedienste sollten jetzt folgende Punkte prüfen:
- Ist die Einrichtung an die Telematikinfrastruktur angeschlossen? Falls nicht, hat die TI-Anbindung Priorität.
- Unterstützt die eingesetzte Pflegesoftware die ePA-Funktionen? Klären Sie dies direkt mit Ihrem Softwareanbieter.
- Planen Sie Schulungen für Pflegekräfte ein, damit der Umgang mit der ePA im Alltag reibungslos funktioniert.
- Informieren Sie sich über die Opt-out-Regelung, damit Sie Klienten bei Fragen kompetent beraten können.
Die ePA ist ein zentraler Baustein der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Für Pflegeeinrichtungen bietet sie die Chance, schneller auf relevante Patientendaten zuzugreifen und die Dokumentation zu vereinheitlichen. Entscheidend ist, die technischen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen und die Mitarbeitenden auf die neuen Abläufe vorzubereiten.