
ePA für Pflegedienste: Was sich im Alltag ändert.
Die elektronische Patientenakte (ePA) verändert zunehmend den Arbeitsalltag in Pflegediensten. Sie ermöglicht den digitalen Zugriff auf wichtige Patienteninformationen und erleichtert den Austausch medizinischer Daten zwischen verschiedenen Leistungserbringern.
Für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen stellt sich dabei die Frage:Welche Informationen sind künftig über die ePA verfügbar, wie verändern sich Dokumentations- und Arbeitsprozesse und welche technischen Voraussetzungen müssen Pflegedienste erfüllen?
Dieser Beitrag zeigt, welche konkreten Auswirkungen die elektronische Patientenakte auf den Pflegealltag hat. Nicht aus Patientensicht, sondern aus Sicht der Einrichtung und ihrer Mitarbeitenden.
Welche Informationen werden über die ePA zugänglich?
Die ePA bündelt gesundheitsrelevante Dokumente an einem zentralen Ort. Für Pflegedienste sind insbesondere folgende Inhalte relevant:
- Arztbriefe und Entlassbriefe aus Krankenhäusern
- Aktuelle Medikationspläne (über den elektronischen Medikationsplan)
- Diagnosen und medizinische Befunde
- Notfalldaten über das Notfalldatenmanagement (NFDM)
- Laborwerte und Untersuchungsergebnisse
- Therapie- und Behandlungspläne
- Informationen zu Allergien und Unverträglichkeiten
- Pflegeberichte anderer Einrichtungen
- Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten, sofern hinterlegt
Der entscheidende Vorteil: Informationen, die bisher per Fax, Telefon oder Papierübergabe angefordert werden mussten, stehen digital und strukturiert zur Verfügung, ohne zeitliche Verzögerung.
Wie ändern sich die Arbeitsabläufe?
Die ePA wirkt sich auf mehrere Arbeitsschritte im Pflegealltag aus:
Übernahme neuer Pflegebedürftiger
Bei der Übernahme eines neuen Pflegebedürftigen können relevante Informationen direkt aus der ePA abgerufen werden: aktuelle Diagnosen, Medikation, vorliegende Allergien und bisherige Behandlungsverläufe. Dies erspart das Zusammensuchen von Dokumenten aus verschiedenen Quellen.
Unterstützung beim Medikationsmanagement
Gerade im Pflegealltag spielt die Medikation eine zentrale Rolle. Über den elektronischen Medikationsplan können Pflegekräfte schneller erkennen:
- aktuelle Medikamente
- Dosierungen
- Änderungen durch Ärztinnen und Ärzte
Das reduziert das Risiko von Missverständnissen und erleichtert die Abstimmung mit Arztpraxen und Apotheken.
Übergänge zwischen Versorgungseinrichtungen
Ein weiterer wichtiger Anwendungsfall sind Versorgungsübergänge, zum Beispiel:
- Entlassung aus dem Krankenhaus
- Wechsel zwischen ambulanter und stationärer Pflege
- Aufnahme in eine Reha-Einrichtung
Durch die ePA können relevante Dokumente wie Entlassbriefe oder Befunde schneller verfügbar sein, was die Planung der weiteren Pflege erleichtert.
Kommunikation mit Ärzten und Apotheken
Die ePA ergänzt die Kommunikation über KIM. Während KIM für den direkten Nachrichtenaustausch genutzt wird, dient die ePA als gemeinsame Dokumentenbasis. Beide Systeme zusammen ermöglichen eine durchgehend digitale Zusammenarbeit.
Technische Voraussetzungen für die ePA-Nutzung
Um die ePA nutzen zu können, benötigt eine Pflegeeinrichtung:
- Eine aktive TI-Anbindung (Konnektor, Gateway oder TIaaS)
- Eine gültige SMC-B für den institutionellen Zugang
- Einen eHBA für Pflegefachkräfte, die Dokumente signieren
- Eine TI-fähige Pflegesoftware mit ePA-Modul
- Ein Kartenlesegerät zum Einlesen der Karten
Das Opt-out-Verfahren und seine Auswirkungen
Die ePA wird nach dem Opt-out-Verfahren bereitgestellt: Jeder gesetzlich Versicherte erhält automatisch eine ePA, sofern kein Widerspruch vorliegt. Für Pflegeeinrichtungen bedeutet das: Die Mehrheit der Pflegebedürftigen wird eine ePA haben, einzelne jedoch nicht. Parallele Dokumentationswege bleiben daher vorerst notwendig.
Versicherte behalten zudem die Kontrolle über den Zugriff: Sie können festlegen, welche Einrichtungen welche Dokumente sehen dürfen. Pflegeeinrichtungen erhalten im Behandlungskontext standardmäßig ein zeitlich begrenztes Zugriffsrecht.
Praktische Tipps für den Einstieg
- Technische Voraussetzungen sicherstellen.Einen zuverlässigen Telematik‑Anbieter auswählen. Verlink direkt auf Visoncare. Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) ist eine der zentralen technischen Voraussetzungen für die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA). Pflegedienste sollten daher sorgfältig einen verlässlichen Telematik‑Anbieter auswählen, der bei der Umsetzung unterstützt. (HIER VERWEIS AUF VISIONCARE)
- Pflegesoftware prüfen: Klären Sie mit Ihrem Softwareanbieter, ob und wann das ePA-Modul verfügbar ist.
- Schulung planen: Mitarbeitende müssen den Umgang mit der ePA erlernen, sowohl technisch (Software bedienen) als auch organisatorisch (was wird eingestellt, was wird gelesen).
- Zuständigkeiten festlegen: Definieren Sie, welche Pflegefachkräfte ePA-Zugriff erhalten und wer Dokumente einstellt.
- Datenschutz beachten: Der Zugriff auf die ePA muss DSGVO-konform dokumentiert werden. Informieren Sie Pflegebedürftige über die ePA und das Opt-out-Recht, ohne zu drängen.
Die ePA bringt für Pflegedienste einen spürbaren Informationsgewinn: Diagnosen, Medikation und Behandlungsverläufe stehen digital zur Verfügung, statt telefonisch erfragt oder per Fax angefordert zu werden. Der Schlüssel liegt in der Vorbereitung, technisch (TI-Anbindung und Softwarekompatibilität) und organisatorisch (Schulung und Zuständigkeiten).