eHBA.
Auch bekannt unter:
Elektronischer HeilberufsausweisHeilberufsausweisKurz erklärt
Der eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) ist der persönliche digitale Ausweis einer Pflegefachkraft innerhalb der Telematikinfrastruktur. Er ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur und den Zugriff auf sensible Patientendaten.
Der eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) ist der persönliche digitale Ausweis für Angehörige von Heilberufen innerhalb der Telematikinfrastruktur. Während die SMC-B die Einrichtung identifiziert, weist der eHBA die einzelne Person nach.
Wofür wird der eHBA benötigt?
Der eHBA ermöglicht Funktionen, die über die SMC-B hinausgehen:
- Qualifizierte elektronische Signatur (QES) für rechtsverbindliche Dokumente
- Schreibender Zugriff auf die ePA (Pflegeberichte einstellen)
- Bestimmte Operationen im Zusammenhang mit dem eRezept
Wer benötigt einen eHBA?
In Pflegeeinrichtungen benötigen Pflegefachkräfte mit bestimmten Qualifikationen einen eHBA — insbesondere wenn sie Dokumente in der ePA erstellen oder qualifiziert signieren müssen. Nicht jede Pflegekraft braucht zwingend einen eigenen eHBA. Die genaue Anforderung hängt von den Aufgaben und der Rolle in der Einrichtung ab.
Beantragung
Der eHBA wird bei zugelassenen Kartenherausgebern beantragt, darunter D-Trust und medisign. Voraussetzung ist ein Nachweis der Berufsqualifikation, in der Regel über die zuständige Landespflegekammer oder Behörde. Die Bearbeitungszeit beträgt mehrere Wochen. Da der eHBA personengebunden ist, muss jede berechtigte Fachkraft einen eigenen Ausweis beantragen.
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