
TI für Pflegeeinrichtungen: Der komplette Leitfaden.
Alles, was Pflegeeinrichtungen über die Telematikinfrastruktur wissen müssen: Pflichtkomponenten, Anbindungsoptionen, digitale Anwendungen und konkrete Handlungsschritte für ambulante und stationäre Einrichtungen.
Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Akteure im deutschen Gesundheitswesen über ein sicheres digitales Netzwerk. Für Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, stationäre Pflegeheime und Komplexträger, ist die Anbindung an die TI gesetzlich verpflichtend. Dieser Leitfaden erklärt, welche Komponenten benötigt werden, welche Anbindungsoptionen existieren und wie der Einstieg konkret gelingt.
Was ist die Telematikinfrastruktur?
Die TI ist das zentrale digitale Netzwerk des deutschen Gesundheitswesens. Sie wurde von der gematik entwickelt und ermöglicht den sicheren Austausch von Gesundheitsdaten zwischen Arztpraxen, Krankenhäusern, Apotheken, Krankenkassen und Pflegeeinrichtungen. Über die TI laufen Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA), KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und das eRezept.
Anders als das allgemeine Internet ist die TI ein geschlossenes, verschlüsseltes Netzwerk. Nur authentifizierte Teilnehmer mit gültigen Karten und Zertifikaten erhalten Zugang. Das schützt sensible Gesundheitsdaten gemäß den strengen Anforderungen der DSGVO und des BSI.
Warum ist die TI für Pflegeeinrichtungen Pflicht?
Mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) und weiteren Regelungen in § 312 SGB V wurden Pflegeeinrichtungen verpflichtet, sich an die TI anzubinden. Die Pflicht betrifft sowohl ambulante Pflegedienste als auch stationäre Pflegeheime. Ziel ist es, die Pflege vollständig in den digitalen Datenaustausch des Gesundheitswesens einzubinden.
Die konkreten Fristen wurden mehrfach angepasst. Nach aktuellem Planungsstand (Stand: Februar 2026) sollten Pflegeeinrichtungen die Anbindung nicht weiter aufschieben, da die technischen Voraussetzungen geschaffen sind und die Refinanzierung zeitlich begrenzt sein kann.
Welche Komponenten werden benötigt?
Für die TI-Anbindung benötigt jede Pflegeeinrichtung folgende Komponenten:
Institutionskarte (SMC-B)
Die SMC-B identifiziert die Einrichtung innerhalb der TI. Pro IK-Nummer wird mindestens eine SMC-B benötigt. Sie wird bei zugelassenen Kartenherausgebern beantragt.
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Der eHBA ist der persönliche Ausweis für Pflegefachkräfte. Er wird für qualifizierte elektronische Signaturen benötigt, etwa beim Signieren von Dokumenten in der ePA.
TI-Anbindung: Konnektor, Gateway oder TIaaS
Die technische Verbindung zur TI erfolgt über eine von drei Optionen: einen klassischen TI-Konnektor (Hardware vor Ort), ein TI-Gateway (zentral gehostete Lösung) oder TIaaS (vollständiger Cloud-Dienst). Der klassische Konnektor wird zunehmend abgelöst.
Kartenlesegerät
Ein Kartenlesegerät (eHealth-Kartenterminal) wird zum Einlesen der SMC-B, des eHBA und der elektronischen Gesundheitskarten (eGK) der Versicherten benötigt. Je nach Einrichtungsgröße können mehrere Geräte erforderlich sein.
KIM-Adresse
Für die sichere Kommunikation über KIM benötigt jede Einrichtung mindestens eine KIM-Adresse. Darüber werden Pflegeberichte, Verordnungen und andere Dokumente verschlüsselt an Ärzte, Apotheken und Krankenkassen versendet.
Digitale Anwendungen über die TI
Mit der TI-Anbindung stehen Pflegeeinrichtungen mehrere digitale Anwendungen zur Verfügung:
- ePA: Zugriff auf Diagnosen, Medikationspläne, Pflegeberichte und Arztbriefe. Pflegeeinrichtungen können Dokumente lesen und eigene Pflegeberichte einstellen.
- KIM: Verschlüsselte Kommunikation mit allen TI-Teilnehmern. Ersetzt Fax und unverschlüsselte E-Mails für den Austausch medizinischer Dokumente.
- eRezept: Digitale Verordnungen empfangen und an Apotheken weiterleiten, ohne Papierrezepte transportieren zu müssen.
- VSDM: Versichertenstammdaten online prüfen und aktualisieren.
Ambulant vs. stationär: Unterschiede bei der TI-Anbindung
Die Grundkomponenten sind identisch, doch die Skalierung unterscheidet sich erheblich:
Ambulante Pflegedienste arbeiten typischerweise mit einer IK-Nummer, einem Standort und einer überschaubaren Zahl an Pflegefachkräften. In der Regel genügen eine SMC-B, ein bis zwei eHBAs und ein Kartenlesegerät. Die Anbindung über ein TI-Gateway oder TIaaS ist oft die praktischste Lösung, da kein lokaler Server benötigt wird.
Stationäre Pflegeeinrichtungen und Komplexträger haben höhere Anforderungen: mehrere Wohnbereiche oder Standorte, mehrere IK-Nummern, eine größere Zahl an Pflegefachkräften mit eHBAs und entsprechend mehr Kartenlesegeräte. Die Netzwerkplanung und die Wahl der Anbindung sind hier komplexer.
Kosten und Refinanzierung
Die TI-Anbindung verursacht Kosten für Erstausstattung (Karten, Anbindung, Kartenlesegeräte) und laufenden Betrieb (KIM-Dienst, Wartung, Updates). Ein erheblicher Teil dieser Kosten kann über die Erstausstattungspauschale und laufende Betriebskostenpauschalen refinanziert werden.
Nächste Schritte: So starten Sie
Der Einstieg in die TI beginnt mit der Beantragung der Karten, da deren Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann. Parallel dazu sollte die passende Anbindungsoption gewählt und die Pflegesoftware auf TI-Kompatibilität geprüft werden.
Die TI-Anbindung ist für Pflegeeinrichtungen kein optionales Digitalisierungsprojekt, sondern eine gesetzliche Pflicht mit konkretem Nutzen. Der Aufwand ist überschaubar, wenn die Schritte systematisch abgearbeitet werden. Mit den richtigen Komponenten und einer TI-fähigen Pflegesoftware profitieren Einrichtungen von effizienterer Kommunikation, besserem Informationszugang und zukunftssicheren Arbeitsabläufen.
Weiterführende Beiträge
eHBA und SMC-B beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
02.02.2026
Elektronische Abrechnung in der Pflege über die Telematikinfrastruktur: Fristen und wichtige Änderungen bis 2026
17.03.2026
TI-Pflicht in der Pflege: Rechtliche Grundlagen und Fristen
16.02.2026
eRezept im Pflegedienst: So läuft der digitale Workflow
16.02.2026