IK-Nummer.
Auch bekannt unter:
InstitutionskennzeichenIKKurz erklärt
Die IK-Nummer (Institutionskennzeichen) ist eine eindeutige Kennnummer, die Leistungserbringer im Gesundheitswesen identifiziert. Sie ist Voraussetzung für die Beantragung der SMC-B und die Abrechnung mit Kostenträgern.
Das Institutionskennzeichen (IK-Nummer) ist eine neunstellige Zahl, die jede Einrichtung im deutschen Gesundheitswesen eindeutig identifiziert. Sie wird von der Sammel- und Verteilungsstelle IK (SVI) vergeben und ist für Pflegedienste, Pflegeheime, Arztpraxen und andere Leistungserbringer verpflichtend.
Bedeutung für die TI-Anbindung
Die IK-Nummer spielt bei der TI-Anbindung eine zentrale Rolle: Die SMC-B wird pro IK-Nummer ausgestellt. Das bedeutet, dass jede eigenständige Einrichtung mit eigener IK-Nummer eine eigene SMC-B benötigt.
Für Komplexträger, die mehrere Standorte mit jeweils eigenen IK-Nummern betreiben, bedeutet dies: Jeder Standort benötigt eine eigene SMC-B und damit eine eigene TI-Anbindung.
IK-Nummer und Refinanzierung
Die Erstausstattungspauschale für die TI-Anbindung wird ebenfalls pro IK-Nummer gewährt. Einrichtungen sollten daher frühzeitig klären, wie viele IK-Nummern sie führen und entsprechend planen.
Beantragung
Die IK-Nummer wird bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen beantragt. In der Regel verfügen zugelassene Pflegeeinrichtungen bereits über eine IK-Nummer, da diese für die Abrechnung mit Kranken- und Pflegekassen erforderlich ist. Eine neue Beantragung ist nur bei Neugründungen oder organisatorischen Änderungen notwendig.
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