Begriff

IK-Nummer.

Auch bekannt unter:

InstitutionskennzeichenIK

Kurz erklärt

Die IK-Nummer (Institutionskennzeichen) ist eine eindeutige Kennnummer, die Leistungserbringer im Gesundheitswesen identifiziert. Sie ist Voraussetzung für die Beantragung der SMC-B und die Abrechnung mit Kostenträgern.

Das Institutionskennzeichen (IK-Nummer) ist eine neunstellige Zahl, die jede Einrichtung im deutschen Gesundheitswesen eindeutig identifiziert. Sie wird von der Sammel- und Verteilungsstelle IK (SVI) vergeben und ist für Pflegedienste, Pflegeheime, Arztpraxen und andere Leistungserbringer verpflichtend.

Bedeutung für die -Anbindung

Die IK-Nummer spielt bei der TI-Anbindung eine zentrale Rolle: Die wird pro IK-Nummer ausgestellt. Das bedeutet, dass jede eigenständige Einrichtung mit eigener IK-Nummer eine eigene SMC-B benötigt.

Für Komplexträger, die mehrere Standorte mit jeweils eigenen IK-Nummern betreiben, bedeutet dies: Jeder Standort benötigt eine eigene SMC-B und damit eine eigene TI-Anbindung.

IK-Nummer und Refinanzierung

Die für die TI-Anbindung wird ebenfalls pro IK-Nummer gewährt. Einrichtungen sollten daher frühzeitig klären, wie viele IK-Nummern sie führen und entsprechend planen.

Beantragung

Die IK-Nummer wird bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen beantragt. In der Regel verfügen zugelassene Pflegeeinrichtungen bereits über eine IK-Nummer, da diese für die Abrechnung mit Kranken- und Pflegekassen erforderlich ist. Eine neue Beantragung ist nur bei Neugründungen oder organisatorischen Änderungen notwendig.