TI-Pflicht für Pflegeeinrichtungen: Die wichtigsten Fristen.

Welche Fristen gelten für die TI-Anbindung von Pflegeeinrichtungen? Ein Überblick über aktuelle Deadlines, betroffene Einrichtungsarten und die nächsten Schritte für eine rechtzeitige Umsetzung.
Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist für Pflegeeinrichtungen keine freiwillige Entscheidung mehr. Der Gesetzgeber hat mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) sowie weiteren Regelungen in § 312 und § 360 SGB V klare Verpflichtungen geschaffen. Für Pflegedienste und Pflegeheime stellt sich nicht mehr die Frage, ob sie sich anbinden, sondern wann — und welche Konsequenzen eine verspätete Umsetzung hat.
Was sich ändert
Die TI-Pflicht betrifft alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen in Deutschland — sowohl ambulante Pflegedienste als auch stationäre Pflegeheime und Einrichtungen der Tagespflege. Nach aktuellem Planungsstand (Stand: Februar 2026) müssen diese Einrichtungen über eine funktionsfähige TI-Anbindung verfügen, um an den digitalen Anwendungen des Gesundheitswesens teilzunehmen.
Konkret umfasst die Pflicht folgende Anforderungen:
- Anschluss an die Telematikinfrastruktur über einen TI-Konnektor, ein TI-Gateway oder eine TIaaS-Lösung
- Beschaffung einer gültigen SMC-B (Institutionskarte) pro IK-Nummer
- Nutzung der vorgeschriebenen TI-Anwendungen wie KIM und perspektivisch ePA
- Bereitstellung von eHBA-Karten für Pflegefachkräfte, die qualifizierte elektronische Signaturen benötigen
Was das für Pflegeeinrichtungen bedeutet
Die Umsetzung der TI-Pflicht erfordert sowohl technische als auch organisatorische Vorbereitungen. Pflegeeinrichtungen, die noch nicht angebunden sind, sollten den Zeitbedarf realistisch einschätzen: Allein die Beantragung von SMC-B und eHBA dauert erfahrungsgemäß mehrere Wochen. Hinzu kommen die Auswahl und Einrichtung der TI-Anbindung, die Integration in die bestehende Pflegesoftware und die Schulung der Mitarbeitenden.
Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Fristen drohen keine unmittelbaren Bußgelder, jedoch können Vergütungskürzungen und die eingeschränkte Teilnahme an digitalen Versorgungsprozessen spürbare Folgen haben. Zudem wird die Zusammenarbeit mit Arztpraxen, Apotheken und Krankenkassen zunehmend über TI-Dienste abgewickelt — wer nicht angebunden ist, bleibt von wichtigen Kommunikationswegen ausgeschlossen.
Nächste Schritte
Pflegeeinrichtungen, die ihre TI-Anbindung noch nicht begonnen haben, sollten zeitnah handeln. Folgende Schritte empfehlen sich als Einstieg:
- Prüfen Sie, ob Ihre Pflegesoftware TI-fähig ist und welche Schnittstellen bereits vorhanden sind.
- Beantragen Sie die SMC-B für Ihre Einrichtung und eHBA-Karten für die verantwortlichen Pflegefachkräfte.
- Klären Sie die Refinanzierungsmöglichkeiten: Die Erstausstattungspauschale und Betriebskostenpauschalen gemäß § 380 SGB V decken einen wesentlichen Teil der Kosten.
- Planen Sie ausreichend Zeit für die technische Einrichtung und Mitarbeiterschulungen ein.
Einrichtungen, die frühzeitig mit der Umsetzung beginnen, profitieren von einem geordneten Einführungsprozess und vermeiden den Zeitdruck, der bei knappen Fristen unvermeidlich entsteht. Die TI-Anbindung ist kein einmaliges Projekt, sondern der Einstieg in eine dauerhaft digitale Versorgungslandschaft.
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